Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig alle Unternehmen im innerdeutschen Verkehr maschinenlesbare Rechnungen empfangen und versenden müssen und somit ausschließlich e-Rechnungen zu stellen sind. Als Starttermin plant die Bundesregierung den 1. Januar 2025. Lesen Sie jetzt, was das für Ihre Buchhaltung bedeutet: shorturl.at/abgqw
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