Dorsch Informationssicherheit UG (haftungsbeschränkt)
Der Übergang zum neuen BDSG in Verbindung mit der DSGVO zum Mai 2018
beinhaltet erhebliche Veränderung gegenüber den bisherigen Regelungen
des Datenschutzes. Wir helfen Ihnen bei der rechtskonformen Umsetzung
von Mindestanforderungen im betrieblichen und behördlichen Datenschutz,
wie z.B. die Sicherstellung der Wahrung der Schutzziele Vertraulichkeit,
Verfügbarkeit und Integrität, sowie bei der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung von personenbezogenen Daten. Die Einhaltung der Anforderungen an
den Datenschutz in öffentlichen und privaten Organisationen wird durch
die Benennung eines Datenschutzbeauftragten sowie die Umsetzung
angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) sichergestellt.
Branchenerfahrung
Cluster und Netzwerke
Handwerk
Medienbranche
Sonstiges