Messengerdienste auf dem Smartphone

Mitglieder 20.09.2019 Maisenbacher Hort + Partner Steuerberater Rechtsanwalt

Nach Erhebungen des Bitkom e.V. verwenden 9 von 10 Internetnutzern einen Messenger; in Deutschland wohl die meisten WhatsApp. Über die Messenger wird nicht nur die textliche Kommunikation abgewickelt, sondern auch telefoniert.

Als Privatperson kann man diese Messenger regelmäßig uneingeschränkt nutzen. Wichtig ist es, sich damit auseinanderzusetzen, welche Daten durch den Messengerdienst erhoben, gespeichert und weitergegeben oder ausgewertet werden und für sich persönlich zu entscheiden, ob man dies will.

Eine geschäftliche Nutzung unterliegt jedoch weiteren gesetzlichen Regularien, vornehmlich der DSGVO. Nahezu alle Messenger greifen auf die Kontaktdaten Ihres Smartphones zu. Dies bedeutet, dass alle Kontakte nebst der von Ihnen gespeicherten Detailinformationen an den Betreiber des Messengerdienstes und Dritte weitergegeben werden.

Schon aus diesem Grund scheidet faktisch eine geschäftliche Nutzung aus, denn Sie müssten von all Ihren Kontakten jeweils eine DSGVO-konforme Einwilligung hierzu einholen.

Neben den eigentlichen Kontaktdaten werden häufig auch die ausgetauschten Inhalte zum Gegenstand des Zugriffs der Messengerdienstanbieter gemacht. Dies kann bedeuten, dass auch Dokumente und Infos, die der Vertraulichkeit unterliegen, Dritten offenbar werden, ohne dass man sich dessen gewahr wird.

Darüber hinaus sind regelmäßig die freien Lizenzen in den App-Shops nur für den Privatgebrauch freigegeben. Eine Benutzung für den geschäftlichen Bereich ist in aller Regel an weitere Lizenzbedingungen geknüpft.

Arbeitgebern, auch wenn es sehr verlockend ist, Messengerdienste aufgrund deren Verbreitung und Geschwindigkeit zu verwenden, ist anzuraten, diese Nutzung stets zu untersagen, vor allem auf den Mitarbeitenden gehörenden Mobilphones, als auch auf Unternehmensgeräten und auch die betriebliche interne Kommunikation über diese Dienste zu untersagen.

Alles, was Sie noch dazu wissen müssen, erfahren Sie gerne bei uns: www.mhp-kanzlei.de, Tel. 0721 / 9633-144.

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