Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) 2019

Mitglieder 14.03.2019 Maisenbacher Hort + Partner Steuerberater Rechtsanwalt

Wer in Deutschland Verpackungen in Verkehr bringt, sei es als Hersteller/Produzent oder über direkten Vertrieb als Onlinehändler, muss sich an den Kosten der Entsorgung der in Umlauf gebrachten Verpackungen beteiligen. Als Hersteller müssen dazu Lizenzverträge mit einem Entsorgungsunternehmen, wie z. B. Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland GmbH (DSD) abgeschlossen werden.

Maisenbacher Hort + Partner ist in Kooperation mit unserem Wirtschaftsprüfer Herrn Martin Mäschke als Prüfer bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) unter www.verpackungsregister.de offiziell registriert.

Wir führen Prüfungen nach dem Verpackungsgesetz durch, testieren Vollständigkeitserklärungen und erstellen Prüfungsberichte für unsere Auftraggeber, sofern dies bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen vorgeschrieben ist.

Wir beraten Ihr Unternehmen auch über die Registrierung bzw. Systembeteiligung hinaus und sind behilflich, die neuen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.


Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie gerne bei uns: www.mhp-kanzlei.de, Tel. 0721 / 9633-145.

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