Das BFSG basiert auf der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) und verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote für alle Menschen – einschließlich Menschen mit Behinderungen – zugänglich zu machen.
Die Umsetzung erfolgt auf Basis der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), der WCAG 2.1-Richtlinien und der Norm EN 301 549.
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