Im CyberForum steckt unglaublich viel Wissen. Dieses Wissen stellen wir euch in diesem Format „Wissen aus dem Netzwerk“ zum Nachlesen zur Verfügung. Es erwarten euch wertvolle Tipps und Informationen aus unseren RoundTables und anderen Veranstaltungen. Der dritte Artikel geht auf das Thema „Steuervorteil meets Innovation“ ein. Der Referent Michael Kroheck arbeitet seit mehr als 30 Jahren mit Leidenschaft in den Bereichen Persönlichkeits- und Unternehmensentwicklung und begleitet dabei überwiegend Tech- und Sustainability-Startups. Aktuell agiert er als Innovations- und Fördermittellotse für die EurA AG und gab in diesem RoundTable einen Überblick über die Forschungs- und Innovationsförderung des Landes mit Schwerpunkt auf die Steuerliche Forschungsförderung.
„Mittelständische Unternehmen sind der Motor unserer Wirtschaft. Sie zu fördern ist unser erklärtes Ziel.“ Diesen Satz liest oder hört man häufig, zum Beispiel in Parteiprogrammen. Für viele Unternehmer*innen hört sich das an wie eine leere Floskel, denn die formalen und formellen Hürden sind für den Mittelstand oft nur schwer zu überwinden.
Die (steuerliche) Verlockung dabei ist jedoch groß: 25% Personalkostenzuschuss auf alle Mitarbeiter*innen, die forschen und entwickeln. Bis zu maximal 1 Mio. Euro Förderung pro Unternehmen pro Jahr und das rückwirkend bis 2020.
Doch wie setze ich ein Forschungsprojekt richtig auf, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können? Was ist in den Augen des Bundes überhaupt ein „Forschungsprojekt“? Wie ist die "Flughöhe" von Grundlagenforschung, experimenteller Forschung und industrieller Entwicklung? Wie groß ist der Verwaltungsaufwand? Diese Fragen beantworten wir in diesem Artikel.
Was kann gefördert werden?
Der Bund fördert zum einen die „Grundlagenforschung“. Das bedeutet, experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen.
Außerdem fällt die „Industrielle Forschung“ in den Bereich der Förderung. Sie bezeichnet das planmäßige Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserung herbeizuführen.
Der dritte Bereich, die „Experimentelle Entwicklung“, kommt am häufigsten vor. Hier ist der Erwerb, die Kombination, die Gestaltung und die Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten gemeint, die das Ziel haben neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
Weitere Voraussetzungen
Wichtig ist dabei zu wissen, dass es keine allgemeine Förderung gibt, sondern ein konkretes Projekt inklusive Laufzeit, Personentage, Arbeitspakete, Name etc. definiert sein muss. Dabei ist die Themenauswahl offen und es werden auch fehlgeschlagene Entwicklungsprojekte berücksichtigt. Das heißt, wenn man als Unternehmen an etwas gearbeitet hat, kann man es auch im Nachgang steuerlich geltend machen.
Zusammenfassend kann man sagen, das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben muss:
- auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen
- auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen
- in Bezug auf das Endergebnis ungewiss sein
- einem Plan folgen und budgetiert sein
- zu Ergebnissen führen, die reproduziert werden können
Die technische Flughöhe ist dabei gar nicht so hoch, wie man es vielleicht erwarten würde. Relevanter ist, welche Auswirkungen auf bestehende und neue Märkte entstehen (z.B. Effizienzsteigerungen oder Kosteneinsparungen mit entsprechendem Impact auf z.B. Ressourcen, Emissionen oder Kreislaufwirtschaft).
Warum gibt es die Forschungszulage?
Die steuerliche Förderung soll den Investitionsstandort Deutschland stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen.
Für wen ist die Forschungszulage?
Ob Startup, Einzelunternehmer*in, Mittelstand oder Großunternehmen, die Forschungszulage steht grundsätzlich jedem Unternehmen zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste schreibt.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Aufwendungen für die begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zu den förderfähigen Aufwendungen für eigenbetrieblich durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gehören der Bruttoarbeitslohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, soweit diese in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beschäftigt sind, sowie ein förderfähiger Eigenaufwand.
Wird ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Auftragsforschung durch einen Dritten durchgeführt, gehören 60% des hierfür entstandenen Entgeltes zu den förderfähigen Aufwendungen.
Nicht gefördert werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kaufmännische Tätigkeiten durchführen.
Die maximale Höhe der Förderung beträgt 4 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr.
Wann wird gefördert?
Die Forschungszulage kann rückwirkend ab dem 02.01.2020 beantragt werden und gilt auch für gescheiterte Projekte. Die Abrechnung erfolgt immer zum Jahreswechsel mit der Fertigstellung des Jahresabschlusses.
Wie sieht ein Förderantrag aus?
Ein Antrag für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben enthält die Projektziele inklusive Motivation und vorgesehene Ergebnisse. Außerdem ist die Beschreibung der Arbeitspakete in Schritten und Aufgaben sowie Methoden Bestandteil des Antrags. Technische Risiken, die Innovation und der Bezug zu Bestehendem müssen ebenfalls festgehalten sein.
Dank dieser steuerfreien Förderung können es sich Unternehmen leisten, neue Verfahren und Technologien auszuprobieren und so Innovationen hervorzubringen, die sie selbst und die Industrie nachhaltig weiterbringen.