Der Europäische Gerichtshofs hat den Weg vorgegeben. Das Bundesarbeitsgericht musste dem folgen. Mit Beschluss vom 13.09.2022 hat das höchste deutsche Arbeitsgericht die Pflicht der Arbeitgeber zur Erfassung der Arbeitszeit festgestellt. Die Veranstaltung möchte darstellen, was konkret entschieden wurde, welche Spielräume es jetzt noch gibt und was zu tun ist, um den Vorgaben künftig zu entsprechen.
Zielgruppe
Der RoundTable richtet sich vorrangig an alle Arbeitgeber und an Beschäftigte in den Personalabteilungen, die sich mit dem Thema Arbeitszeiterfassung beschäftigen dürfen bzw. müssen.
Referent
Timo Schutt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht. Er ist Partner der Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte, der Kanzlei für Eventrecht, IT-Recht und Datenschutz. Timo Schutt ist auch Experte für Datenschutzrecht und externer Datenschutzbeauftragter. Er ist langjähriges Mitglied des CyberForum und Mitbegründer des RoundTable IT-Recht.
Der Referent ist kein ausgewiesener Arbeitsrechtler. Aber er hat sich aus Sicht der IT-Branche für seine Mandanten mit der Entscheidung und ihren Konsequenzen auseinandergesetzt und kann diese praxisnah weitergeben.
Teilnahme
Neben dem Impulsvortrag ist Zeit für Fragen, die anregende Diskussion und den fachlichen und persönlichen Erfahrungsaustausch unter den Teilnehmenden und mit dem Referenten vorgesehen – du bist dabei in einer kleinen Gruppe und ihr lernt mit- und voneinander.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt; deshalb unbedingt anmelden.
Profitiere davon, kostenfrei Wissen in Anspruch zu nehmen und für einen Wissenszuwachs in deinem Unternehmen zu sorgen!
Bei Überbuchung behalten wir uns vor, die Teilnehmerzahl pro Unternehmen zu kontingentieren.