EuGH Zeiterfassung - Neue Pflicht für Unternehmen

Bricht eine neue Ära der Arbeitszeiterfassung an? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am 14. Mai 2019 Arbeitgeber in der EU dazu verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch und vollständig zu erfassen. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Die Mitgliedsstaaten der EU werden dazu aufgefordert, Unternehmen zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen Zeiterfassungssystem zu verpflichten. Wie die einzelnen Länder das gestalten, bleibt jedoch ihnen überlassen.

Doch auf die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 kann nicht mit einer Arbeitszeiterfassung 1.0 reagiert werden.

Die Errungenschaft der agilen Arbeitszeit muss weiterhin Bestand haben. Für diese flexible und moderne Arbeitsweise ist ein zeitgemäßes Tool erforderlich, das ebenfalls den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Unabhängig von der Branche und variabel in der Nutzung, bieten heutige Systeme zur Arbeitszeiterfassung viele Vorteile für Unternehmen. Hier gilt Oracle als der Lösungsanbieter, der diesen Anspruch schon heute in seinen Produkten umsetzt. Die ausgewogenen Anwendungen umfassen standardisierte Funktionen für flexible Einsatzbereiche der Arbeitszeiterfassung sowohl im Büro als auch für unterwegs.

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Anmeldung unter:

anmeldung.promatis.de/Arbeitszeiterfassung