Die EU nimmt Unternehmen bei Cybersicherheit in die Pflicht – und das ziemlich konkret. Bis zum 17. Oktober 2024 muss der deutsche Gesetzgeber die sogenannte NIS-2-Richtlinie der EU in nationale Gesetzgebung umgesetzt haben. Alles deutet darauf hin, dass einige technische Maßnahmen der „Cyberhygiene“ verpflichtend und Meldepflichten verschärft werden.
Wir schauen in unserem Business Lunch auf den aktuellen Stand der deutschen Gesetzgebung und informieren, auf was sich Organisationen vorbereiten sollten. Rechtsanwalt Dr. Oliver Meyer-van Raay berät Unternehmen, die entweder direkt oder über ihre Lieferkette unter das NIS-2-Gesetz fallen. Er sagt: Unternehmen sollten NIS-2 nicht unterschätzen – aber auch nicht, welche rechtlichen Risiken schon jetzt für alle Unternehmen nach einem IT-Sicherheitsvorfall gelten. Anhand konkreter Beispiele wird der Spezialist für IT- und Datenschutzrecht auf die größten Risiken eingehen und welche Maßnahmen Unternehmen im Vorfeld ergreifen sollten.
Anschließend geht es um die technischen und organisatorischen Anforderungen im Rahmen von NIS-2. Anders als bisherige Gesetze im Bereich der Cybersicherheit fordert NIS-2 technische Maßnahmen von den betroffenen Unternehmen. Mirko Radojicic vom Bochumer Sicherheitsspezialisten G DATA stellt in seinem Vortrag praktische Schritte vor, die Unternehmen sofort ergreifen können - und die unabhängig von gesetzlichen Anforderungen das IT-Sicherheitsniveau kleiner und mittelständischer Unternehmen verbessern. Mirko Radojicic ist mit den Herausforderungen der Unternehmens-IT bestens vertraut: Vor seiner Tätigkeit bei G DATA arbeitete er mehrere Jahre im IT-Management, zuletzt als IT-Leiter einer international tätigen Unternehmensberatung.
Mirko Radojicic leitet das International Technical Sales Consulting bei der Bochumer G DATA CyberDefense AG. Zuvor baute er das Geschäftsfeld in Asien für das Unternehmen aus. Seine Karriere startete der erfahrene Referent für Cybersicherheit im IT-Management.
Dr. Oliver Meyer-van Raay ist Gründungspartner von Vogel & Partner Rechtsanwälte, Fachanwalt für IT-Recht und Datenschutzbeauftragter für diverse Unternehmen und Unternehmensgruppen. Er berät in den Bereichen IT- und Datenrecht, Digitalisierung und KI. Zu seinen Mandanten zählen IT- und Industrieunternehmen, Biotechnologieanbieter sowie Finanzdienstleister.
>> Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist erst nach erfolgreicher, kostenloser Anmeldung unter www.interconnect.de/Veranstaltungen möglich. <<