Durch den Brexit und spätestens mit Ende der Übergangsfrist ergeben sich für hiesige Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in Großbritannien eine Vielzahl von Änderungen.
Auch im Bereich der CE-Kennzeichnung von Produkten gibt es Neues zu beachten. Aus Veröffentlichungen von britischer Regierung und Ministerien wird deutlich, dass sich Großbritannien von EU-Richtlinien unabhängig macht und eigene Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Ein Indiz hierfür ist, dass ab Januar 2022 verbindlich das UKCA Kennzeichen gilt. Ab diesem Zeitpunkt wird es neue britische Richtlinien/Gesetze geben, die sich von den EU-Richtlinien unterscheiden werden.
In unserem kostenfreien Webinar sprechen wir an, welche Auswirkungen im Bereich der CE-Kennzeichnung sich durch den Brexit für Ihr Unternehmen ergeben können.
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Programm
16:00 Uhr - Begrüßung
IHK Karlsruhe
16:10 - Vortrag
CE-Kennzeichnung und Brexit – Was gibt es grundsätzlich zu beachten?
Andreas Lewandowski, juristech Lewandowski, Beinheim
16:30 - Vortrag
UKCA-Zertifizierung konkret – Aktuelle Erfahrungen und Einschätzungen aus der Prüfpraxis.
Edwin Schmitt, CE-Beratung / Senior EU Consultant, TÜV Rheinland Consulting GmbH, Nürnberg
16:50 - Diskussion
17:15 - Ende
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#GemeinsamFürUnternehmen
* Eine Veranstaltung der IHKs in Baden-Württemberg *