Internet-Suchmaschinen müssen zahlen

trilobit GmbH 22.04.2013

Oliver Reiff, Geschäftsführer der Karlsruher Internetagentur trilobit GmbH gab in einer Pressemitteilung für seine Kunden bekannt: „Das kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedete Leistungsschutzrecht für Presserverlage bedeutet, dass Internet-Suchmaschinen sowie sogenannte „Nachrichten-Aggregatoren“ Lizenzgebühren an Verlagshäuser zahlen müssen, wenn sie ganze oder auch nur Teile von Pressetexten auf ihren Seiten verwenden. Diese Nachricht ist aber für ALLE Homepagebetreiber interessant, die z. B. Zeitungsartikel und ähnliches auf ihrer Homepage veröffentlichen. Oft wird vergessen, dass die meisten Texte und Bilder dem Urheberrecht unterliegen. Ohne offizielle Erlaubnis des „geistigen Eigentümers“ dürfen diese Materialien nicht veröffentlicht werden. Auch nicht auf einer rein privaten Internetseite. Denn wirklich jeder Mensch hat ein Urheberrecht.“

Der 26. April ist also kein unwichtiger Tag und hat auch kein „veraltetes Recht“ zum Thema. Geistiges Eigentum muss und sollte genauso geschützt werden, wie sachliches Eigentum. Schließlich ist es manchmal die finanzielle Einkommensquelle eines Familienvaters, oder unter persönlichen Schwierigkeiten erworbenes Wissen oder gar in der Freizeit in jahrelanger Kleinstarbeit zusammengetragene Informationen auf die der Urheber zu Recht besonders stolz ist - und nun ohne Fragen tausendfach vervielfältig und evtl. sogar noch verfälscht weitergeben wird. Es handelt sich also nicht nur um eine politisch viel diskutierte Frage des Rechts, sondern auch um eine Frage des Respekts gegenüber der Arbeit eines anderen!

 

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